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Das Tokyo Einzeltor ist die perfekte Ergänzung für deinen Garten oder deine Terrasse. Mit einer Breite von 150 cm und einer Höhe von 90 cm bietet dieses Tor nicht nur Funktionalität, sondern auch eine ansprechende Ästhetik. Der japanisch inspirierte Zaun besticht durch seine schmalen, länglichen Leisten und liegt voll im Trend. Er eignet sich ideal als Raumteiler, um eine gemütliche Ecke zu schaffen, in der du Ruhe und Frieden genießen kannst.
Hergestellt aus hochwertigem Kiefer/Fichte, ist das Material FSC-zertifiziert, was für eine nachhaltige und umweltfreundliche Wahl steht. Die Oberflächenbehandlung erfolgt mit einem fungizid- und farbgrundierten Anstrich in einem eleganten Weiß (RAL 9010), der nicht nur schützt, sondern auch für eine stilvolle Optik sorgt. Der Torrahmen hat eine robuste Größe von 42 x 90 mm und die Leisten messen 15 x 44 mm, wobei der Abstand zwischen den Leisten 21 mm beträgt. Für zusätzliche Stabilität sorgen rostfreie Schlagschrauben, die von hinten genagelt sind.
Das Tokyo Einzeltor vereint Funktionalität und Design und ist somit die ideale Wahl für alle, die ihren Außenbereich stilvoll gestalten möchten.
Generell unterscheidet man im Garten zwischen zwei Arten von Zäunen – es gibt den halbhohen Gartenzaun und den mannshohen Sichtschutzzaun. Wenn man sich etwas mehr Privatsphäre wünscht oder in einem belebten Wohngebiet wohnt, dann lohnt sich ein richtiger Sichtschutzzaun. Aber auch auf dem Balkon oder der Terrasse hilft der Sichtschutz dabei, sich besser entspannen zu können.
Die Anforderungen an einen Sichtschutz variieren je nachdem, ob man versucht, eine Terasse, einen Garten oder einen Balkon blickdicht zu machen. Die Möglichkeiten auf einem Balkon sind eher eingeschränkt, während die Optionen in einem Garten nahezu endlos sind. Hier hat man die Wahl zwischen einem Sichtschutzzaun, einer Hecke oder einer Mauer. Wenn man sich für einen Zaun entscheidet, dann kann man aus einer Vielzahl an Materialien und Möglichkeiten auswählen.
Auf dem Balkon machen Elemente aus Holz als Trennwände eine gute Figur. Auch Flechtwände aus Weide, Haselnuss oder Bambus mit einem festen Rahmen eignen sich hervorragend für einen natürlichen Look. Sichtschutzwände aus künstlichem Material wie WPC imitieren oft diese natürlichen Muster, sind dafür aber deutlich witterungsbeständiger und leichter in der Pflege.
Nahezu jedes erdenkliche Material kann als Sichtschutz verwendet werden. Hier kommt es ganz darauf an, welche Anforderungen du an den Schutz hast. Im Garten eignen sich zum Beispiel bestimmte Pflanzen sehr gut als natürlicher Sichtschutz. Wenn das für dich keine Option ist, gibt es tolle Alternativen, die den natürlich Look beibehalten und etwas praktischer und pflegeleichter sind, als eine herkömmliche Hecke. Hervorragend eignet sich z.B. Bambus oder Holz. Hier gibt es eine breite Auswahl an natürlichen Materialien und Nachahmungen. Für Neubauten und pflegeleichte Gärten eignet sich aber auch ein Verbundstoff wie beispielsweise WPC. Ähnlich pflegeleicht sind Varianten aus Kunststoff oder Aluminium.
Hier ist wieder entscheidend, was genau gemacht werden muss. Einen Sichtschutzzaun zu bauen erfordert etwas handwerkliches Geschick und Fachwissen. Es müssen erst Pfosten gesetzt werden, an denen der Zaun montiert oder gespannt wird. Diese werden mit Pfostenträgern, Einschlaghülsen, oder Stahlträgern zum Einbetonieren im Boden befestigt. Wenn bereits ein Holzzaun vorhanden ist, dieser aber nicht besonders blickdicht ist, kann hier auch mit sogenannten Sichtschutzmatten gearbeitet werden. Diese werden einfach an einem vorhandenen Zaun montiert und schaffen eine blickdichte Barriere vor neugierigen Blicken. Auch hier gibt es Sichtschutzmatten aus Holz, Bambus und noch viel mehr.
Damit man sich nicht bei den Nachbarn unbeliebt macht oder sogar noch eine Klage riskiert, gibt es hier gewisse Vorgaben. Es gilt einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von 50 cm. Dieser sollte stets eingehalten werden. Des weiteren sollte eine Höhe von 180 cm nicht überschritten werden. Diese Höhe ist normalerweise genehmigungsfrei und muss nicht beim Bauamt gemeldet werden. Zu guter Letzt gilt das Prinzip der Ortsüblichkeit. Dieses besagt, dass Zäune und andere Einfriedungen sich nach dem generellen Aussehen des Gebietes richten sollen.