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Der Alberts Zaunpfosten Chaussee und Circle ist die ideale Wahl für die stabile und langlebige Befestigung deiner Zaunfelder. Mit einer Länge von 150 cm und einer Pfostenstärke von 51 x 51 mm bietet dieser Zaunpfosten die nötige Robustheit, um auch bei widrigen Wetterbedingungen standzuhalten. Hergestellt aus hochwertigem Aluminium, überzeugt er durch seine matt schwarze, kunststoffbeschichtete Oberfläche, die nicht nur optisch ansprechend ist, sondern auch zusätzlichen Schutz vor Korrosion bietet.
Der Zaunpfosten ist speziell zum Einbetonieren konzipiert, was eine sichere und dauerhafte Verankerung im Boden gewährleistet. Mit einer Feldhöhe von 100 cm eignet sich der Pfosten perfekt für die Kombination mit den Zaunfeldern Chaussee und Circle, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen. Die durchdachte Konstruktion und die Verwendung von langlebigen Materialien machen diesen Zaunpfosten zu einer ausgezeichneten Wahl für jeden Garten oder Außenbereich.
Setze auf Qualität und Langlebigkeit mit dem Alberts Zaunpfosten Chaussee und Circle und genieße die Vorteile eines stabilen Zauns, der sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugt.
Generell unterscheidet man im Garten zwischen zwei Arten von Zäunen – es gibt den halbhohen Gartenzaun und den mannshohen Sichtschutzzaun. Wenn man sich etwas mehr Privatsphäre wünscht oder in einem belebten Wohngebiet wohnt, dann lohnt sich ein richtiger Sichtschutzzaun. Aber auch auf dem Balkon oder der Terrasse hilft der Sichtschutz dabei, sich besser entspannen zu können.
Die Anforderungen an einen Sichtschutz variieren je nachdem, ob man versucht, eine Terasse, einen Garten oder einen Balkon blickdicht zu machen. Die Möglichkeiten auf einem Balkon sind eher eingeschränkt, während die Optionen in einem Garten nahezu endlos sind. Hier hat man die Wahl zwischen einem Sichtschutzzaun, einer Hecke oder einer Mauer. Wenn man sich für einen Zaun entscheidet, dann kann man aus einer Vielzahl an Materialien und Möglichkeiten auswählen.
Auf dem Balkon machen Elemente aus Holz als Trennwände eine gute Figur. Auch Flechtwände aus Weide, Haselnuss oder Bambus mit einem festen Rahmen eignen sich hervorragend für einen natürlichen Look. Sichtschutzwände aus künstlichem Material wie WPC imitieren oft diese natürlichen Muster, sind dafür aber deutlich witterungsbeständiger und leichter in der Pflege.
Nahezu jedes erdenkliche Material kann als Sichtschutz verwendet werden. Hier kommt es ganz darauf an, welche Anforderungen du an den Schutz hast. Im Garten eignen sich zum Beispiel bestimmte Pflanzen sehr gut als natürlicher Sichtschutz. Wenn das für dich keine Option ist, gibt es tolle Alternativen, die den natürlich Look beibehalten und etwas praktischer und pflegeleichter sind, als eine herkömmliche Hecke. Hervorragend eignet sich z.B. Bambus oder Holz. Hier gibt es eine breite Auswahl an natürlichen Materialien und Nachahmungen. Für Neubauten und pflegeleichte Gärten eignet sich aber auch ein Verbundstoff wie beispielsweise WPC. Ähnlich pflegeleicht sind Varianten aus Kunststoff oder Aluminium.
Hier ist wieder entscheidend, was genau gemacht werden muss. Einen Sichtschutzzaun zu bauen erfordert etwas handwerkliches Geschick und Fachwissen. Es müssen erst Pfosten gesetzt werden, an denen der Zaun montiert oder gespannt wird. Diese werden mit Pfostenträgern, Einschlaghülsen, oder Stahlträgern zum Einbetonieren im Boden befestigt. Wenn bereits ein Holzzaun vorhanden ist, dieser aber nicht besonders blickdicht ist, kann hier auch mit sogenannten Sichtschutzmatten gearbeitet werden. Diese werden einfach an einem vorhandenen Zaun montiert und schaffen eine blickdichte Barriere vor neugierigen Blicken. Auch hier gibt es Sichtschutzmatten aus Holz, Bambus und noch viel mehr.
Damit man sich nicht bei den Nachbarn unbeliebt macht oder sogar noch eine Klage riskiert, gibt es hier gewisse Vorgaben. Es gilt einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von 50 cm. Dieser sollte stets eingehalten werden. Des weiteren sollte eine Höhe von 180 cm nicht überschritten werden. Diese Höhe ist normalerweise genehmigungsfrei und muss nicht beim Bauamt gemeldet werden. Zu guter Letzt gilt das Prinzip der Ortsüblichkeit. Dieses besagt, dass Zäune und andere Einfriedungen sich nach dem generellen Aussehen des Gebietes richten sollen.