Was ist erlaubt, was verboten, was erwünscht oder geduldet? Und was, wenn die Küche in der neuen Mietwohnung furchtbar hässlich ist?
Nein, leider nicht. Was vorhanden sein muss: Anschlüsse für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas. Alles andere ist dem Vermieter überlassen. Soll heißen: Es gibt Wohnungen, in denen du als Mieterfür das Aufstellen einer Küche verantwortlich bist. Wenn das Mietverhältnis endet, nimmst du die Küche wieder mit oder verkaufst sie dem Ver- oder Nachmieter. Meist wird eine Wohnung allerdings mit Einbauküche angeboten. In diesem Fall gilt als allgemeiner Konsens, dass Spüle, Herd, Backofen und Kühlschrank vorhanden sein sollten. Alles muss funktionieren und sauber sein, aber nicht unbedingt dem neuesten Standard entsprechen.
Ist bereits eine Einbauküche in der Mietwohnung vorhanden, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Du zahlst für die Küche eine Ablösesumme an den Vormieter.
In diesem Fall gehört die Küche dir. Das bedeutet: Du bist für Reparaturen und kaputte Geräte selbst verantwortlich. Dafür darfst du aber auch nach Herzenslust Küchenmöbel umstylen oder erneuern. Was nicht geht: bauliche Veränderungen an der Wohnung vornehmen. Du darfst also keine Wand einreißen oder den Anschluss neu verlegen. Dafür benötigst du eine schriftliche Genehmigung des Vermieters.
2. Du mietest eine Wohnung inklusive Einbauküche.
Die Einbauküche gehört nicht dir, sondern dem Vermieter. Er ist deshalb verpflichtet, Schäden an Küchenmöbeln oder -geräten reparieren zu lassen. Allerdings nur, wenn du die Küche pfleglich behandelt hast und nicht mutwillig mit der Kettensäge durch die Fronten gefahren bist.
3. Der Vermieter stellt dir die Küche zur Nutzung zur Verfügung.
Meist gibt es in solchen Fällen eine Klausel im Mietvertag, die besagt, dass der Vermieter von den Kosten für Reparaturen befreit ist. Du verpflichtest dich dann, die Küche selbst instand zu halten. Beispiel: Geht ein Gerät kaputt, entsorgt der Vermieter es und du kaufst ein neues. Das gehört dann natürlich dir und du darfst es beim Auszug mitnehmen. Oft gibt es diese Regelung, wenn Einbauküchen schon recht alt, aber noch funktionstüchtig sind.
Gut zu wissen: Wenn keine Küche in der Mietwohnung vorhanden ist und du eine einbauen lässt, gehört die Küche natürlich dir. Das bedeutet aber auch: Du bist für Reparaturen und kaputte Geräte selbst verantwortlich.
Theoretisch: ja. Allerdings solltest du das vorab mit deinem Vermieter besprechen. Denn: Beim Auszug bist du verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, in dem du sie auch übernommen hast. Soll heißen: Du musst vielleicht die alte Küche wieder einbauen. Weder dein Nachmieter noch der Vermieter sind nämlich verpflichtet, deine neue Küche zu übernehmen bzw. sie dir abzukaufen. Du brauchst also u.U. einen trockenen Lagerraum für das alte Küchenmodell, damit sich weder Rost noch Schimmel ansetzen können. Gut zu wissen: Kaufst du eine neue Küche, bist du auch für Reparaturen zuständig.
Wichtige Fragen vor dem Kauf einer neuen Küche für eine Mietwohnung:
Könnte der Vermieter in den nächsten Jahren Eigenbedarf anmelden? Wenn du ein teures Küchenmodell einbauen lassen möchtest, solltest du dir vorab schriftlich bestätigen lassen, dass in den folgenden Jahren keine Eigenbedarfskündigung ansteht.
Werde ich in den nächsten Jahren umziehen und möchte die neue Küche dann mitnehmen? Hier könnte eine Modulküche die Lösung sein. Du kannst die einzelnen Elemente unterschiedlich aufstellen, so dass sie auch in einen anderen Raum passen.
Werde ich in den nächsten Jahren umziehen und möchte, dass mein Nachmieter/Vermieter die Küche übernimmt? Entscheide dich für ein modernes, aber nicht allzu ausgefallenes Küchenmodell. Violette Fronten mag nicht jeder. Setz eher auf ein zeitloses Design und leg Wert auf Funktionalität und Langlebigkeit.
Nischenverkleidung erneuern: Verkleide die Küchenrückwand mit einer hübschen Glas- oder Kunststoffplatte. Die gibt es inzwischen mit vielen tollen Motiven. Aufgeklebt lässt sie sich beim Auszug ohne Rückstände entfernen.
Griffe austauschen: Kleine Maßnahme mit großer Wirkung: Andere Griffe geben deiner Küche einen komplett neuen Look! Wichtig: Keine neuen Löcher bohren und die alten Griffe gut aufbewahren, damit du sie beim Auszug wieder montieren kannst.
Ein neues Lichtkonzept: Wie wäre es mit einer LED-Leiste als Unterschrankbeleuchtung? Mit neuen Lampen über der Arbeitsplatte? Oder Spots an den Oberschränken? So setzt du die Küche völlig neu in Szene. Tipp: Statt Löcher zu bohren, kannst du Spots und LED-Streifen auch festkleben.
Fronten verkleiden: Klebefolien gibt es inzwischen mit vielen hübschen Dekoren. Sie lassen sich rückstandslos entfernen und geben deiner Küche ein vollkommen neues Aussehen.
Oberschränke abmontieren: Ohne Oberschränke wirkt eine Küche gleich moderner und der Raum großzügiger. Wichtig: Ein trockener Lagerraum für die Schränke, weil du sie beim Auszug wieder anbringen musst.
Auf Accessoires setzen: Ein Rollwagen für Gewürze, Leisten für Besteck, Regale für Kräuter. Dazu hochwertige Schneidebretter aus Holz, schöne Lampen, hübsche Schalen, Boxen und Gläser. So setzt du ganz individuelle Akzente in deiner Küche.