Wenn es brennt, ist der entstehende Rauch häufig die unterschätzte Gefahr. Nachts etwa funktioniert der Geruchssinn nur sehr eingeschränkt, die Betroffenen werden nicht rechtzeitig wach, um sich oder andere in Sicherheit zu bringen. Rauchmelder geben bereits nach kurzer Zeit laute Warntöne ab und können mit der dadurch gewonnenen Zeit Leben, Besitz und Wohnraum retten. Wichtig sind sie auch, um im Falle des Falles nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.
Die Rauchmelderpflicht ist keine Entscheidung auf Bundesebene, sondern unterliegt den einzelnen Bundesländern. Sie wird jeweils in den Landesbauordnungen festgelegt und unterliegt der Anwendungsnorm DIN 14676. Diese besagt, dass in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren eine Überwachung durch Rauchmelder notwendig ist. In Berlin und Brandenburg wird sogar eine Ausstattung aller Aufenthaltsräume - also z.B. auch in Wohn- und Arbeitszimmer verlangt.
Baden-Württemberg
Neubauten: 11. Juli 2013
Bestandsbauten: 01. Januar 2015
Bayern
Neubauten: 01. Januar 2013
Bestandsbauten: 01. Januar 2018
Berlin
Neubauten: 01. Januar 2016
Bestandsbauten: voraussichtlich ab 2020
Brandenburg
Neubauten: 01. Juni 2016
Bestandsbauten: 31. Dezember 2020
Bremen
Neubauten: 01. Mai 2010
Bestandsbauten: 01. Januar 2016
Hamburg
Neubauten: 01. April 2006
Bestandsbauten: 01. Januar 2011
Hessen
Neubauten: 24. Juni 2005
Bestandsbauten: 01. Januar 2015
Mecklenburg-Vorpommern
Neubauten: 01. September 2006
Bestandsbauten: 01. Januar 2010
Niedersachsen
Neubauten: 13. April 2012
Bestandsbauten: 01. Januar 2016
Nordrhein-Westfalen
Neubauten: 01. April 2013
Bestandsbauten: 01. Januar 2017
Rheinland-Pfalz
Neubauten: 23. Dezember 2003
Bestandsbauten: 12. Juli 2012
Saarland
Neubauten: 01. Juni 2004
Bestandsbauten: 31. Dezember 2016
Sachsen
Neubauten: 01. Januar 2016
Bestandsbauten: keine Regelung
Sachsen-Anhalt
Neubauten: 01. Januar 2016
Bestandsbauten: keine Regelung
Schleswig-Holstein
Neubauten: 04. April 2005
Bestandsbauten: 01. Januar 2011
Thüringen
Neubauten: 01. Mai 2004
Bestandsbauten: 01. Januar 2019
Auf den ersten Blick erkennt man den Unterschied zwischen günstigen und teuren Modellen nicht. Jedoch ist ein ganz wichtiges Merkmal, dass Qualitätsrauchmelder mit Langzeitbatterien betrieben werden, die rund 10 Jahre halten. Bei günstigen Modellen mit Alkaline-Batterie müssen diese mindestens alle 2 Jahre gewechselt werden.
In Deutschland dürfen nur Rauchmelder mit CE-Zeichen und unter Einhaltung der DIN-Norm verkauft werden. Doch erkennt man Qualitätsrauchmelder und somit ein sicheres Gerät an zusätzlichen Gütezeichen wie zum Beispiel einer TÜV-Zertifizierung oder dem Q-Siegel. Die Qualitätsrauchmelder gibt es beim Fachhändler oder online zu kaufen.
Wie die Qualitätssiegel, auf die Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten müssen, aussehen, sehen Sie links.
Die billigeren Rauchmelder gibt es schon für unter 5 Euro, hochwertige Modelle kosten je nach zusätzlichen Zertifizierungen zwischen 20 und 50 Euro.
Rauchmelder sollten in waagerechter Position an der Decke, am Besten in der Raummitte und mit mindestens einem halben Meter Abstand zur Wand angebracht werden.
An Dachschrägen mit über 20 Grad Neigung zur Horizontalen ist eine Installation etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes ideal, um Luftpolster zu verhindern. Wer einen Fehlalarm vermeiden möchte, sollte die Rauchmelder nicht in der Nähe von Klimaanlagen oder Luftschächten montieren.
Das Gerät sollte einmal im Jahr von der verantwortlichen Person überprüft werden, ob es noch voll funktionsfähig ist. Dafür ist in vielen Bundesländern der Vermieter zuständig.
Bei der Wartung wird getestet, ob die Tonsignale noch funktionieren und die Batterie noch ausreichend aufgeladen ist. Zudem wird geprüft, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Rauchmelder genug Freiraum hat, also nicht von Hindernissen gestört wird. Die Wartung sollte laut DIN-Vorschrift dokumentiert werden, dafür gibt es spezielle Gerätepässe.
Die Geräte machen sich bei einem notwendigen Batteriewechsel bemerkbar, indem alle 30 Sekunden ein leises Piepen ertönt solange, bis die Batterie, meist eine 9V-Block-Batterie, ausgetauscht wurde. Das wird oft als nervig empfunden, ist aber natürlich somit ein sehr großer Sicherheitsfaktor.
Tipp: Wählen Sie am besten Qualitätsrauchmelder mit Langzeitbatterien, die rund 10 Jahre halten.
Wie in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt, müssen die Rauchmelder in den Bundesländern, die eine Rauchmelderpflicht besitzen, in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Besonders in Kinderzimmern besteht die Gefahr, dass die Kinder heimlich mit einem Feuerzeug oder Streichhölzern spielen, die Kontrolle verlieren und sich aus der Situation nicht allein befreien können. Wenn sich der Alarm des Rauchmelders frühzeitig meldet, können die Eltern Schlimmeres vermeiden und die Kinder retten.
Zu beachten ist hierbei, dass ein Rauchmelder für einen etwa 60 qm großen Raum ausreicht. Ist der Raum größer, sollten gegebenenfalls zwei Rauchmelder installiert werden.
Dagegen sollte in der Küche kein Rauchmelder angebracht werden, weil dort eine stärkere Dampf- und Rauchentwicklung nicht ungewöhnlich ist. Für diese Räume gibt es aber spezielle Wärmemelder. Bei einer offenen Küche bietet sich ein Kombinationsmelder aus beiden Varianten an.
Tipp: Funktionstüchtige Rauchmelder reagieren bei normalem Zigarettenkonsum in der Regel nicht. Wird der Rauch direkt in die Rauchkammer geblasen, löst der Melder aus. Dies sollte man aber in keinem Fall tun, auch nicht um den Melder zu testen.
Wohnbereich
- Keine Rauchmelderpflicht
- Ist der Raum größer als 60qm, sollten gegebenenfalls zwei Rauchmelder installiert werden
Küche
- kein Rauchmelder
- Installation eines speziellen Wärmemelders möglich
Flur
- Rauchmelderpflicht*
Schlafzimmer
- Rauchmelderpflicht*
Kinderzimmer
- Rauchmelderpflicht*
* Gilt für Bundesländer, die eine Rauchmelderpflicht besitzen.
In allen Bundesländern ist der Eigentümer des Hauses, meist also der Vermieter, für die Anschaffung und den Einbau der Rauchmelder zuständig (festgeschrieben jeweils in der Landesbauordnung). Er kann aber auch andere Personen mit diesen Aufgaben betrauen.
Für die Wartung verantwortlich ist der Nutzer (also Mieter oder Eigentümer) in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. In Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein ist es nicht final geregelt. Beim Einbau ist einzig in Sachsen-Anhalt keine fixe Regelung getroffen worden, in allen anderen Bundesländern ist dafür der Eigentümer verantwortlich.
Unter Wartung versteht man die jährliche Prüfung der Funktionen und der Raucheintrittsöffnungen sowie des akustischen Signaltons mittels der Test-Taste.
Info: Die Kosten für die Rauchmelder kann der Vermieter auf den Mieter umlegen, indem er die Jahresmiete um 11 Prozent der Anschaffungskosten anhebt (bei Kosten von 100 Euro also um 11 Euro).
Je schneller ein Brand entdeckt wird, desto schneller kann man die Feuerwehr verständigen und sich aus dem Haus oder der Wohnung befreien.
Besonders emotionale Gegenstände können durch ein frühzeitiges Bemerken des Brandes gerettet werden.
Eventuell kann der Brand auch alleine gelöscht werden, wenn die Brandquelle schnell entdeckt wird.
Wer einen Rauchmelder besitzt, kann beruhigter Schlafen oder in den Urlaub fahren, ohne sich Sorgen zu machen.
Besonders für ältere Menschen wichtig, da diese mehr Zeit haben, sich in Sicherheit zu bringen.
Kinder verstehen die Wichtigkeit und Gefahr leichter, wenn man ihnen den Rauchmelder erklärt und sagt, was beachtet werden muss.
Hätte ein Todesfall durch einen Rauchmelder verhindert werden können, droht eine Freiheitsstrafe. Versicherungen können im Schadensfall Zahlungen kürzen. Wenn ein Vermieter der Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, können ihn beispielsweise in Niedersachsen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro erwarten.
Die Rauchmelder sollten nicht nur als Pflichtgegenstand angesehen, sondern als ein lebenswichtiger Gegenstand akzeptiert werden. Sie sind klein, unauffällig und ohne große Kosten oder Aufwand zu montieren – und doch ist ihr Effekt so groß. Wichtig ist es, auf Qualitätsprodukte zu achten, sie regelmäßig zu warten und sich mit dem Vermieter über den Einbau und die Rechte und Pflichten auszutauschen.
Bitte bedenken Sie: Ein Rauchmelder warnt nur die anwesenden Bewohner vor Rauch und Bränden – keine Vermieter, die Feuerwehr oder Rettungsdienste. Rauchmelder können eine Brand- entstehung nicht verhindern oder Brände löschen.