Welche Räume sind am gefährdetsten
Wie in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt, müssen die Rauchmelder in den Bundesländern, die eine Rauchmelderpflicht besitzen, in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Besonders in Kinderzimmern besteht die Gefahr, dass die Kinder heimlich mit einem Feuerzeug oder Streichhölzern spielen, die Kontrolle verlieren und sich aus der Situation nicht allein befreien können. Wenn sich der Alarm des Rauchmelders frühzeitig meldet, können die Eltern Schlimmeres vermeiden und die Kinder retten.
Zu beachten ist hierbei, dass ein Rauchmelder für einen etwa 60 qm großen Raum ausreicht. Ist der Raum größer, sollten gegebenenfalls zwei Rauchmelder installiert werden.
Dagegen sollte in der Küche kein Rauchmelder angebracht werden, weil dort eine stärkere Dampf- und Rauchentwicklung nicht ungewöhnlich ist. Für diese Räume gibt es aber spezielle Wärmemelder. Bei einer offenen Küche bietet sich ein Kombinationsmelder aus beiden Varianten an.
Tipp: Funktionstüchtige Rauchmelder reagieren bei normalem Zigarettenkonsum in der Regel nicht. Wird der Rauch direkt in die Rauchkammer geblasen, löst der Melder aus. Dies sollte man aber in keinem Fall tun, auch nicht um den Melder zu testen.
Wohnbereich
- Keine Rauchmelderpflicht
- Ist der Raum größer als 60qm, sollten gegebenenfalls zwei Rauchmelder installiert werden
Küche
- kein Rauchmelder
- Installation eines speziellen Wärmemelders möglich
Flur
- Rauchmelderpflicht*
Schlafzimmer
- Rauchmelderpflicht*
Kinderzimmer
- Rauchmelderpflicht*
* Gilt für Bundesländer, die eine Rauchmelderpflicht besitzen.