Günzburger Steigtechnik einzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Stahl verzinkt 9,6 m - 0520120. Einzügige Seilleiter mit Rückenschutz (bis maximale Steighöhe 10 m), Stahl verzinkt - Podeste für festen Stand Optimal geeignet für Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. - Umfangreiches Zubehörsortiment für alle baulichen Anforderungen Optimiertes Montagesystem für bis zu 30 % Zeitersparnis. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen die Montage durch Fachbetriebe. Je nach Gegebenheit und Einsatzzweck gelten für die Ausführung von Steigleitern unterschiedliche Normen. DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage. - Geltungsbereich Zur Anbringung an Gebäude für Wartungs- und Reinigungsarbeiten (für Schornsteine gelten besondere Vorschriften). Steigleitern nach DIN 18799-1 umfasst die Tabelle auf der nächsten Seite. Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung der Personenkreise 1 und 2. Personenkreis 1 – Personen mit Erfahrung in der Benutzung. Personenkreis 2 – Personen ohne Erfahrung in der Benutzung. DIN 14094-1: Notleiteranlage. - Anwendungsbereiche Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen, über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Sie sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. EN ISO 14122-4: Ortsfeste Steigleiter an maschinellen Anlagen. - Viele Einsatzmöglichkeiten Geeignet als Zugang zu stationären und mobilen Maschinen sowie maschinellen Anlagen. Auch zum Einsatz bei Gebäuden oder Teilen einer maschinellen Anlage. Bei Personengruppe (2) = Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6 m. Steigleitern erhalten Sie in 4 Materialausführungen, passend zum Einsatzzweck: Aluminium blank – speziell für Innenbereiche. Aluminium farblos eloxiert – speziell für ansprechende Optik im Außenbereich. Stahl verzinkt – robuste Ausführung für Industrie im Innen- und Außenbereich. Edelstahl V4A (1.4571) – wenn es auf Hygiene oder auf Korrosionsbeständigkeit ankommt. Wir beraten Sie gerne bei Ihren speziellen Anforderungen. Jetzt extra montagefreundliche und stabile Ausführung. Bis zu 30 % verkürzte Montagedauer. Mit Rückenschutz (max. Steighöhe bis 10 m): „Ab Steighöhe 5 m ist der Rückenschutz im Lieferumfang enthalten.“ Bei der ersten Ausführung mit Steighöhe bis 4,76 m ist der Rückenschutz NICHT im Lieferumfang enthalten! EinsatzbereichAn Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften.Unabhängig von der Steighöhe gilt:- Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden- Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt- Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 ? 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen- Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. - Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm…